neue “Gemeinschaften”: LGs+U12
Die Änderung
Deutsche Leichtathletik Ordnung 2012 §2.1.6
Die Vereine können Männer, Frauen und Jugend U 20, U 18 in ihrer Gesamtheit einer LG zuführen. Auf Antrag kann auch die Zugehörigkeit von Jugend U 16 und U 14 in deren Gesamtheit zur LG genehmigt werden. Es ist auch zulässig, neben der für Männer, Frauen und Jugend U 20, U 18 bestehenden oder zu bildenden LG, auch eine eigene LG für die Jugend U 16 und U 14 in ihrer Gesamtheit zu bilden. Erläuterung: Eine Zugehörigkeit der Kinder U12 und jünger zu einer LG ist nicht vorgesehen, da für sie die relevanten weiteren Bestimmungen nicht gelten. Kinder der Altersklasse M/W 11, die im Rahmen der Bestimmungen von §8.4 an Disziplinen der M/W12 teilnehmen sollen, müssen ein Startrecht für die ent-sprechende LG haben.
Die Auswirkung
Diese Regeländerung führt derzeit bei uns zu zweierlei Arten von Anfragen:
- “Die Online Meldungen sind kaputt! Bei den Staffeln werden die Schüler M/W 10 / 11 nicht mehr der LG zugordnet sondern tauchen unter ihren Stammvereinen auf!”
- “Liebes LADV-Team, auch wenn laut neuer DLO Kinder U12 nicht mehr für ihre LG starten können, werden wir bei unserer Veranstaltung wie früher arbeiten, wie ist hier mit den Online Meldungen zu arbeiten?”
Die Online Meldungen arbeiten nach den Vorgaben der DLO und ordnen daher Kinder U12 und jünger ihren Stammvereinen zu. Was ist zu tun, wenn trotzdem nach den alten Regeln gearbeitet werden soll? Derzeit muss dies durch den Veranstalter nach dem Import der Meldungen ins Wettkampfprogramm durch manuelles anpassen der Teilnehmer (Stammverein -> LG) vorgenommen werden.